Die 70-%-Regel hat jahrelang bestimmt, wie viel Strom deine Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeisen darf. Mit dem Solarpaket I hat der Gesetzgeber diese Regelung für viele neue Anlagen abgeschafft – aber nicht für alle. Gleichzeitig entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer bewusst für eine Nulleinspeisung, also gar keinen Stromfluss ins Netz. Wenn du in der Region Bergstraße, im Odenwald oder im Rhein-Neckar-Raum eine PV-Anlage planst oder bereits besitzt, lohnt es sich, die aktuelle Rechtslage und die technischen Optionen genau zu kennen.
Was war die 70-%-Regel überhaupt?
Die 70-%-Regel (offiziell: Wirkleistungsbegrenzung auf 70 % der installierten Spitzenleistung) wurde 2012 mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz eingeführt. Sie besagte vereinfacht: Eine PV-Anlage darf zu jedem Zeitpunkt maximal 70 % ihrer Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen. Den Rest musste sie entweder selbst verbrauchen oder – und das war der Haken – einfach „abregeln", also ungenutzt lassen.
Warum 70 %? Verteilernetze wurden historisch nicht für hohe Einspeisemengen ausgelegt. An sonnigen Mittagen können viele kleine PV-Anlagen zusammen die lokalen Leitungen überlasten. Die Begrenzung war ein pragmatischer Kompromiss – technisch einfach, aber aus Sicht der Energieausbeute nicht optimal.
Was hat das Solarpaket I geändert?
Mit dem Solarpaket I, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist, wurde die 70-%-Regel für neue Steckersolar-Geräte und kleine Dachanlagen bis 25 kWp, die ab dem Inkrafttreten ans Netz gehen, grundsätzlich neu geregelt. Die pauschale Wirkleistungsbegrenzung auf 70 % entfällt für diese Anlagen – vorausgesetzt, ein Smart Meter Gateway (intelligentes Messgerät) ist installiert oder wird zeitnah installiert.
Für Neuanlagen bis 25 kWp entfällt die starre 70-%-Kappung – das ist ein echter Fortschritt. Aber der Teufel steckt in den Details: Smart Meter, Bestandsanlagen und Netzanforderungen bleiben relevante Themen.
Was gilt für Bestandsanlagen? Wer seine Anlage vor dem Solarpaket I angemeldet hat, fällt grundsätzlich noch unter die alte Regelung – es sei denn, der Netzbetreiber stimmt einer Umstellung zu oder ein Smart Meter Gateway erlaubt die dynamische Steuerung. Hier lohnt sich ein Blick in den eigenen Netzanschlussvertrag.
Was ist Nulleinspeisung – und warum wählen sie immer mehr Hausbesitzer?
Nulleinspeisung bedeutet, dass deine PV-Anlage technisch so konfiguriert ist, dass kein (oder nahezu kein) Strom ins öffentliche Netz fließt. Der gesamte produzierte Strom wird entweder sofort selbst verbraucht oder in einem Batteriespeicher zwischengespeichert. Erst wenn beides ausgeschöpft ist, wird die Produktion gedrosselt.
Gründe, warum sich Hausbesitzer für Nulleinspeisung entscheiden:
- Kein Messkonzept und keine Einspeiseanmeldung notwendig (unter bestimmten Voraussetzungen – der genaue Rahmen hängt vom jeweiligen Netzbetreiber und der Anlagengröße ab)
- Maximaler Eigenverbrauch statt günstiger Einspeisevergütung
- Vereinfachte Installation in manchen Netzkonstellationen
- Unabhängigkeit vom Strompreis – jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist eine gesparte
70-%-Regel, Nulleinspeisung oder Smart Meter – ein Vergleich
| Szenario | Technischer Aufwand | Ertragsverlust möglich? | Förderung/Vergütung | Für wen geeignet? |
|---|---|---|---|---|
| 70-%-Regel (Bestand) | Gering (ab Werk) | Ja, bei Mittagsspitzen | Einspeisevergütung möglich | Bestandsanlagen ohne Speicher |
| Smart Meter + dynamisierte Einspeisung | Mittel (Messgerät nötig) | Nein | Einspeisevergütung möglich | Neuanlagen ≤ 25 kWp |
| Nulleinspeisung mit Speicher | Mittel–hoch | Nein (Speicher puffert) | Kein EEG-Vergütungsanspruch | Haushalte mit hohem Eigenverbrauch |
| Nulleinspeisung ohne Speicher | Gering | Ja, bei vollem Eigenverbrauch | Kein EEG-Vergütungsanspruch | Nischen, z. B. Gewerbe mit Grundlast |
Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer in Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz?
Die Rechtslage nach dem Solarpaket I gilt bundesweit – aber die praktische Umsetzung unterscheidet sich je nach regionalem Netzbetreiber. Wer in der Region Bergstraße und im Rhein-Neckar-Raum lebt, hat es mit unterschiedlichen Netzbetreibern zu tun: in Hessen zum Beispiel mit der e-netz Südhessen, in Baden-Württemberg mit der Netze BW und in Rheinland-Pfalz mit den Pfalzwerken. Jeder dieser Netzbetreiber hat eigene Prozesse für Anmeldung, Messkonzepte und Smart-Meter-Rollout.
Die gute Nachricht: Die Bergstraße gehört zu den sonnenreichsten Regionen Deutschlands mit typischerweise rund 1.700 Sonnenstunden pro Jahr. Das macht jede Optimierung – ob durch Wegfall der 70-%-Kappung oder durch Nulleinspeisung mit Speicher – besonders wertvoll.
Hessen: Die Landesförderung für Batteriespeicher ist ein ergänzendes Instrument – sie lohnt sich besonders in Kombination mit einer Nulleinspeisung-Strategie, weil der Eigenverbrauch maximiert wird. Informiere dich über aktuelle Programme der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Baden-Württemberg: Das Land hat eigene Förderprogramme für erneuerbare Energien und Speicher. Die L-Bank sowie kommunale Programme (z. B. in Mannheim oder Heidelberg) können zusätzlich greifen.
Rheinland-Pfalz: Auch hier gibt es Landes- und Bundesförderungen, die sich mit PV-Speicherlösungen kombinieren lassen. Wende dich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für aktuelle Konditionen.
Wer in der sonnenreichen Bergstraße wohnt und seinen Eigenverbrauch maximiert, macht das Beste aus jedem Sonnenstrahl – unabhängig davon, welche Einspeiseregel gerade gilt.
Welche Lösung ist die richtige für dich?
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab:
- 1Anlagengröße: Unter 25 kWp profitierst du als Neukunde direkt von der gelockerten Regelung nach Solarpaket I.
- 2Eigenverbrauchsprofil: Arbeitest du tagsüber von zuhause, lädt ein E-Auto in der Garage oder betreibst du eine Wärmepumpe? Dann ist dein Eigenverbrauch bereits hoch – ein Speicher und Nulleinspeisung können sich lohnen.
- 3Bestandsanlage oder Neuanlage: Bei einer Neuplanung kannst du von Anfang an auf das richtige Konzept setzen. Bei einer Bestandsanlage lohnt ein Check der aktuellen Konfiguration.
- 4Wirtschaftlichkeit: Die Einspeisevergütung nach EEG ist heute deutlich niedriger als in den Anfangsjahren. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist oft mehr wert als die Vergütung für eine eingespeiste.
- 5Netzanforderungen deines Netzbetreibers: Nicht jeder Netzbetreiber genehmigt jede Konfiguration ohne Weiteres. Lass das im Vorfeld klären.
Unsere Empfehlung für die meisten Haushalte: Eine gut dimensionierte PV-Anlage mit passendem Batteriespeicher und einer smarten Eigenverbrauchsoptimierung ist in den meisten Fällen wirtschaftlich sinnvoller als das Optimieren auf maximale Einspeisung. Die Nulleinspeisung ist dabei kein Dogma, sondern eine von mehreren Strategien – abhängig von deiner individuellen Situation.
Häufige Missverständnisse – kurz aufgeklärt
- „Die 70-%-Regel gilt ab 2026 gar nicht mehr." — Falsch. Sie gilt für Neuanlagen unter 25 kWp mit Smart Meter nicht mehr pauschal. Bestandsanlagen und größere Anlagen müssen weiterhin beachtet werden.
- „Nulleinspeisung ist immer günstiger." — Nicht zwingend. Ohne Speicher kann sie zu erheblichen Ertragsverlusten führen. Mit Speicher stimmt die Rechnung oft, aber eine individuelle Berechnung ist nötig.
- „Mit Smart Meter ist alles automatisch geregelt." — Das Smart Meter Gateway ist eine Voraussetzung für die dynamische Steuerung, aber kein Allheilmittel. Die Anlage muss entsprechend konfiguriert sein.
Wenn du wissen möchtest, welche Lösung für deine konkrete Situation – Bestandsanlage oder Neubau, mit oder ohne Speicher, in Hessen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz – die wirtschaftlich beste ist, helfen wir dir gerne weiter. Vereinbare jetzt eine kostenlose Beratung bei Serious Solar – wir kennen die regionalen Netzbetreiber, die aktuellen Förderkulissen und finden gemeinsam mit dir die passende Lösung für dein Zuhause.
Häufige Fragen
Gilt die 70-%-Regel für neue PV-Anlagen ab 2024 noch?
Für neue Dachanlagen bis 25 kWp, die nach dem Inkrafttreten des Solarpakets I ans Netz gehen, entfällt die pauschale 70-%-Kappung – vorausgesetzt, ein Smart Meter Gateway ist installiert oder wird zeitnah eingebaut. Für Bestandsanlagen gilt die alte Regelung weiterhin, solange keine Umstellung mit dem Netzbetreiber vereinbart wird.
Was bedeutet Nulleinspeisung bei einer Photovoltaikanlage?
Bei Nulleinspeisung ist die PV-Anlage so konfiguriert, dass kein Strom ins öffentliche Netz fließt. Der produzierte Strom wird sofort selbst verbraucht oder in einem Batteriespeicher zwischengespeichert. Ist beides ausgeschöpft, drosselt der Wechselrichter die Produktion automatisch.
Verliere ich die Einspeisevergütung, wenn ich auf Nulleinspeisung umstelle?
Ja. Wer keinen Strom ins Netz einspeist, erhält auch keine EEG-Einspeisevergütung. Da die Vergütungssätze heute deutlich niedriger sind als früher, ist das für viele Haushalte kein großer Nachteil – besonders wenn der Eigenverbrauch durch einen Speicher hoch ist.
Lohnt sich Nulleinspeisung ohne Batteriespeicher?
In den meisten Fällen nicht. Ohne Speicher kann die Anlage nur dann auf Nulleinspeisung betrieben werden, wenn der Haushalt rund um die Uhr genug Eigenstrom verbraucht – was tagsüber kaum realistisch ist. Ohne Speicher gehen erhebliche Ertragsmengen verloren. Mit Speicher hingegen ist Nulleinspeisung oft sinnvoll.
Was müssen Bestandsanlagenbesitzer in der Region Bergstraße jetzt tun?
Zunächst: Netzanschlussvertrag und aktuelle Anlagenkonfiguration prüfen. Wer die 70-%-Regelung loswerden oder auf Nulleinspeisung umstellen möchte, sollte Kontakt mit dem zuständigen Netzbetreiber (z. B. e-netz Südhessen, Netze BW oder Pfalzwerke Netz) aufnehmen und prüfen, ob ein Smart Meter Gateway nachgerüstet werden kann.
Unterscheidet sich die Regelung in Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz?
Die gesetzliche Grundlage nach dem EEG und Solarpaket I gilt bundesweit einheitlich. Die praktische Umsetzung – insbesondere beim Smart-Meter-Rollout und den Anmeldeprozessen – unterscheidet sich jedoch je nach regionalem Netzbetreiber. Es lohnt sich, direkt beim zuständigen Netzbetreiber nachzufragen.
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