
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die feste, 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen ab 2027 abschaffen soll. Für viele Hausbesitzer klingt das erstmal nach schlechten Nachrichten. Doch gerade für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern lohnt ein genauerer Blick: Das Mieterstrom-Modell war nie hauptsächlich auf die Einspeisevergütung angewiesen. Es funktioniert im Kern anders, und es könnte mit der Reform sogar an Bedeutung gewinnen.
Was ist Mieterstrom überhaupt?
Mieterstrom bedeutet: Du als Vermieter betreibst eine Solaranlage auf dem Dach deines Mehrfamilienhauses und gibst den selbst erzeugten Strom direkt an deine Mieter weiter, ohne dass er dafür erst ins öffentliche Netz eingespeist werden muss. Der Strom fließt sozusagen von oben nach unten durchs Haus.
Was im öffentlichen Netz übrig bleibt, also Strom, den die Mieter gerade nicht brauchen, wird eingespeist und vergütet. Dieser Überschussanteil ist bei einem gut geplanten Mieterstrom-Projekt jedoch bewusst gering gehalten. Der Clou liegt im direkten Verbrauch: Strom, der gar nicht erst eingespeist wird, muss auch nicht vergütet werden. Er spart stattdessen Netzentgelte, Stromsteuer und Beschaffungskosten.
Wie funktioniert die Wirtschaftlichkeit beim Mieterstrom?
Die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstrom-Projekts hängt von drei Hebeln ab:
- 1Eigenverbrauchsanteil: Je mehr Strom die Mieter direkt aus der Anlage beziehen, desto weniger Netzstrom müssen sie kaufen. Das spart Kosten auf beiden Seiten.
- 2Mieterstrompreis: Du darfst deinen Mietern Strom zu einem Preis anbieten, der mindestens 10 Prozent unter dem lokalen Grundversorger-Tarif liegt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mieter profitieren, du als Vermieter erzielst einen fairen Erlös.
- 3Überschusseinspeisung: Was übrig bleibt, wird ins Netz eingespeist. Dieser Anteil bringt die Einspeisevergütung. Fällt diese weg oder sinkt sie deutlich, verliert nur dieser Teil der Rechnung an Attraktivität.
Beim Mieterstrom zählt nicht die Einspeisevergütung, sondern der Eigenverbrauch. Und der bleibt wertvoll, egal was der Bundestag beschließt.
Konkret bedeutet das: Ein Mehrfamilienhaus mit gut ausgesteuerter Anlage, Gemeinschaftsspeicher und smarter Verbrauchssteuerung kann den Großteil des erzeugten Stroms im Haus halten. Der Anteil, der eingespeist wird, ist dann so gering, dass das Wegfallen der Vergütung die Gesamtrechnung kaum kippt.
Was ändert sich durch die EEG-Reform 2026 konkret?
Zunächst das Wichtigste: Der aktuelle Entwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz. Der Bundestag berät ab September 2026. Es kann Änderungen geben, Übergangsregelungen oder eine andere Ausgestaltung des Mieterstromzuschlags. Trotzdem ist es sinnvoll, die möglichen Auswirkungen jetzt zu verstehen.
| Aspekt | Heute (bis Ende 2026) | Geplant ab 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung neue Anlagen | Fest für 20 Jahre, EEG-Satz | Soll wegfallen, Übergangsphase diskutiert |
| Mieterstromzuschlag | Im EEG verankert, je kWh | Reform geplant, Details offen |
| Eigenverbrauch im Haus | Weiterhin steuerfrei und attraktiv | Keine Änderung geplant |
| Bestandsanlagen (IBN bis 31.12.2026) | 20 Jahre Vergütung gesichert | Bestandsschutz gilt vollständig |
Der Bestandsschutz ist entscheidend: Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, erhält die aktuelle Einspeisevergütung für die vollen 20 Jahre. Das gilt auch für Mieterstrom-Projekte. Planung, Genehmigung, Installation und Netzanschluss brauchen mehrere Wochen bis Monate. Wer bis Jahresende fertig sein will, sollte jetzt den Anfang machen.
Lohnt sich Mieterstrom auch ohne feste Einspeisevergütung?
Die ehrliche Antwort: Ja, aber es kommt auf die Umsetzung an. Ohne garantierte Einspeisung verschiebt sich der Fokus vollständig auf den Eigenverbrauch. Das hat Konsequenzen für die Planung:
- Anlagengröße: Eine zu große Anlage produziert viel Überschuss, der dann nicht mehr lukrativ eingespeist werden kann. Besser ist eine Anlage, die auf den tatsächlichen Verbrauch im Haus zugeschnitten ist.
- Gemeinschaftsspeicher: Ein zentraler Batteriespeicher für das gesamte Haus kann Strom zwischenspeichern, den Mieter gerade nicht brauchen, und ihn später bereitstellen. Das erhöht den Eigenverbrauchsanteil deutlich.
- Smarte Steuerung: Moderne Energiemanagementsysteme erkennen, wann Strom im Haus verbraucht wird, und steuern Speicher und Verbraucher entsprechend.
- E-Mobilität: Ladeinfrastruktur im Carport oder in der Tiefgarage kann Solarstrom tagsüber direkt in Fahrzeuge der Mieter lenken.
Mieterstrom in der Region: Was Hausbesitzer an der Bergstraße beachten sollten
Die Bergstraße und der Rhein-Neckar-Raum zählen zu den sonnenreichsten Regionen Deutschlands. Mit rund 1.700 Sonnenstunden im Jahr sind die Ertragsvoraussetzungen für Solaranlagen hier sehr gut. Das kommt auch Mieterstrom-Projekten zugute: Mehr Ertrag bedeutet mehr Strom für die Mieter und mehr Potenzial für Eigenverbrauch.
Wer in Bensheim, Heppenheim, Weinheim oder Mannheim ein Mehrfamilienhaus besitzt, sollte prüfen, wie viele Wohneinheiten angeschlossen werden könnten und welcher Speicher sinnvoll ist. Die Förderkulisse unterscheidet sich je nach Bundesland: Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben teils eigene Zuschüsse für Speicher und Energieeffizienz, die sich mit dem Bundesförderprogramm kombinieren lassen.
Für eine erste Einschätzung, wie viel eine Anlage auf deinem Dach bringen könnte, kannst du unseren Ertragsrechner nutzen. Er gibt dir in wenigen Minuten einen groben Überblick über Ertrag, Eigenverbrauch und Wirtschaftlichkeit.
Was solltest du als Vermieter jetzt tun?
Gerade wenn du ein Mehrfamilienhaus besitzt und mit dem Gedanken spielst, Solarstrom an deine Mieter weiterzugeben, ist jetzt ein guter Zeitpunkt zum Handeln. Nicht wegen Panik, sondern wegen nüchterner Abwägung:
- Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich die aktuelle Einspeisevergütung für 20 Jahre.
- Die Reform ist noch nicht in Kraft. Aber die Richtung ist klar: Eigenverbrauch wird wichtiger als Einspeisung.
- Gut geplante Mieterstrom-Projekte lohnen sich auch ohne feste Vergütung. Sie brauchen aber eine sorgfältige Auslegung.
Die EEG-Reform macht Eigenverbrauch nicht weniger wertvoll. Sie macht ihn zum einzigen Weg, mit Solarstrom langfristig sicher zu planen.
Wenn du wissen möchtest, ob ein Mieterstrom-Modell für dein Mehrfamilienhaus in der Region Bergstraße oder Rhein-Neckar wirtschaftlich sinnvoll ist, berate dich Serious Solar aus Lorsch kostenlos und unverbindlich. Wir rechnen gemeinsam durch, was auf deinem Dach möglich ist, welcher Speicher passt und wie du deine Mieter fair einbinden kannst. Jetzt Beratungsgespräch anfragen und noch 2026 mit der Planung starten.
Häufige Fragen
Was ist Mieterstrom und wie funktioniert das Modell?
Beim Mieterstrom betreibt ein Vermieter eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses und liefert den erzeugten Strom direkt an die Mieter im Haus. Der Strom geht nicht erst ins öffentliche Netz, sondern wird lokal verbraucht. Was die Mieter nicht brauchen, wird als Überschuss eingespeist. Mieter zahlen einen Preis, der mindestens 10 Prozent unter dem lokalen Grundversorger-Tarif liegen muss.
Was ändert die EEG-Reform 2026 beim Mieterstrom?
Der Kabinettsentwurf vom Juli 2026 sieht vor, die feste 20-jährige Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 zu streichen. Der Mieterstromzuschlag soll ebenfalls reformiert werden, die Details sind noch offen. Der Bundestag berät ab September 2026. Anlagen, die noch 2026 in Betrieb gehen, sind durch Bestandsschutz abgesichert und behalten die aktuelle Vergütung für die vollen 20 Jahre.
Lohnt sich Mieterstrom noch, wenn die Einspeisevergütung wegfällt?
Ja, weil der wirtschaftliche Kern von Mieterstrom-Projekten auf dem direkten Eigenverbrauch liegt, nicht auf der Einspeisung. Strom, der im Haus verbraucht wird, spart Netzentgelte, Stromsteuer und Beschaffungskosten. Mit einem Gemeinschaftsspeicher und einer smarten Steuerung lässt sich der Eigenverbrauchsanteil deutlich steigern. Die Einspeisevergütung war immer nur ein Nebenposten.
Wie viele Wohneinheiten braucht ein Haus für Mieterstrom?
Ab zwei bis drei Wohneinheiten lohnt sich eine Prüfung. Entscheidend ist der Gesamtstromverbrauch im Haus: Je mehr Verbrauch, desto besser lässt sich der Solarertrag eigenverbrauchen. Bei größeren Gebäuden mit vielen Mietparteien sind Gemeinschaftsspeicher und Energiemanagementsysteme besonders sinnvoll.
Was ist der Mieterstromzuschlag und bleibt er nach der Reform erhalten?
Der Mieterstromzuschlag ist eine gesetzliche Zusatzvergütung pro Kilowattstunde, die direkt an Mieter geliefert wird. Er ist seit 2017 im EEG verankert. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine Reform vor, aber keine vollständige Abschaffung. Die genaue Ausgestaltung nach 2027 wird der Bundestag ab September 2026 beraten. Bis dahin gilt die bestehende Regelung.
Bis wann muss ich meine Anlage in Betrieb nehmen, um den Bestandsschutz zu erhalten?
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme und des Netzanschlusses bis spätestens 31. Dezember 2026. Planung, Genehmigung, Installation und Netzanmeldung brauchen mehrere Wochen bis Monate Vorlauf. Wer bis Jahresende fertig sein will, sollte jetzt mit der Planung beginnen, da Installateure in der Region stark ausgelastet sind.
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