
Die geplante EEG-Reform wirbelt gerade viel Staub auf: Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem die feste, 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen ab 2027 wegfallen soll. Noch ist das kein beschlossenes Gesetz, der Bundestag berät ab September 2026. Aber die Fragen kommen jetzt. Eine davon ist besonders wichtig und wird häufig übersehen: Was passiert eigentlich mit dem Grünstrom-Zertifikat und mit der Steuer, wenn du deinen überschüssigen Strom künftig nicht mehr zu einem festen Preis ins Netz einspeist?
Was ist ein Grünstrom-Zertifikat überhaupt?
Wenn du Strom aus deiner Solaranlage ins öffentliche Netz einspeist, gilt dieser Strom als Ökostrom. In der EU gibt es dafür ein Herkunftsnachweissystem: Den sogenannten Herkunftsnachweis (HKN), umgangssprachlich oft als Grünstrom-Zertifikat bezeichnet. Für jede eingespeiste Megawattstunde Strom entsteht ein solcher Nachweis, der belegt, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt.
Für die meisten Eigenheimbesitzer war das bisher wenig relevant, weil der Herkunftsnachweis automatisch über das System lief und du dich selbst nicht darum kümmern musstest. Die Vergütung floss, und die Zertifikate blieben im Hintergrund. Das könnte sich ändern, wenn die feste Vergütung wegfällt und neue Vermarktungsmodelle entstehen.
Die steuerliche Ausgangslage: Was gilt heute?
Bevor wir zum "Was ändert sich" kommen, lohnt ein kurzer Blick auf das Heute. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine Einkommensteuer-Befreiung für kleine PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern. Das bedeutet: Die Einnahmen aus der Einspeisung sind für die meisten Eigenheimbesitzer komplett steuerfrei, und du musst die Anlage auch nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben.
Für die Umsatzsteuer gilt seit 2023 ein Nullsteuersatz beim Kauf und der Installation neuer Solaranlagen. Wer seine Anlage vor 2023 angeschafft hat und noch umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer oder als "echter" Unternehmer eingestuft war, hat eine andere Ausgangslage.
Was ändert sich steuerlich, wenn die Einspeisevergütung wegfällt?
Hier wird es konkret. Wenn du nach 2026 eine neue Anlage baust und es keine feste Einspeisevergütung mehr gibt, stellen sich mehrere steuerliche Folgefragen. Wichtig: Der Gesetzgeber hat diese Details im aktuellen Kabinettsentwurf noch nicht abschließend geregelt. Die folgenden Punkte zeigen, worauf du achten solltest.
Einkommensteuer: Bleibt die Befreiung?
Die Einkommensteuerbefreiung für kleine PV-Anlagen ist im Einkommensteuergesetz (EStG § 3 Nr. 72) verankert und gilt unabhängig vom EEG. Sie bezieht sich auf den Betrieb der Anlage und die Einnahmen daraus, nicht auf die Art der Vergütung. Solange dieser Paragraph nicht geändert wird, bleibt die Steuerbefreiung auch dann bestehen, wenn du deinen Strom künftig anders vermarktest.
Aber: Wenn neue Vermarktungsmodelle entstehen, etwa direkte Stromlieferverträge mit Nachbarn (Peer-to-Peer) oder neue Formen der Direktvermarktung, könnten die Einnahmen steuerlich anders bewertet werden als eine klassische Einspeisevergütung. Das solltest du im Blick behalten und im Zweifel mit einem Steuerberater klären.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer-Regel und Direktvermarktung
Wer bisher als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) eingestuft war und keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, ist auf der sicheren Seite, solange der Jahresumsatz die Kleinunternehmergrenze nicht überschreitet. Diese Grenze liegt aktuell bei 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr. Für eine typische Heimanlage ist das kein Thema.
Wenn du jedoch in neue Vermarktungsmodelle einsteigst, etwa über einen Aggregator oder einen Direktvermarktungsvertrag, kann es sein, dass dort höhere Umsätze entstehen oder die Vertragsstruktur steuerlich anders einzuordnen ist. Lass das im Zweifelsfall prüfen.
Grünstrom-Zertifikate und Herkunftsnachweise: Wer bekommt sie?
Das ist der Punkt, der oft vergessen wird. Bei der heutigen festen Einspeisevergütung übernimmt der Netzbetreiber die Verwaltung der Herkunftsnachweise. Du als Anlagenbetreiber hast keinen direkten Zugriff darauf und profitierst auch nicht wirtschaftlich davon.
Wenn die feste Vergütung wegfällt und du deinen Strom selbst oder über einen Dienstleister vermarktest, könntest du theoretisch selbst Anspruch auf die Herkunftsnachweise haben. Diese Zertifikate haben einen eigenen Marktwert, der je nach Nachfrage schwankt. Das klingt verlockend, ist aber mit Verwaltungsaufwand verbunden:
- Registrierung im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
- Messkonzept und Zähleranforderungen
- Ggf. separate Vermarktung der Zertifikate
Ob sich das für eine Heimanlage rechnet, hängt von der Anlagengröße und den jeweiligen Zertifikatspreisen ab. Für kleine Anlagen unter 10 kWp ist der Aufwand in der Regel größer als der Ertrag.
Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung
Unabhängig davon, wie die Reform am Ende ausgeht: Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage verschiebt sich weiter in Richtung Eigenverbrauch. Wer seinen selbst erzeugten Strom direkt nutzt, spart den aktuellen Einkaufspreis aus dem Netz. Das ist heute oft deutlich lukrativer als die Einspeisevergütung.
Je mehr Solarstrom du selbst verbrauchst, desto weniger bist du von politischen Entscheidungen zur Einspeisevergütung abhängig.
Für Haushalte in der Region Bergstraße und im Rhein-Neckar-Raum ist das besonders relevant. Mit rund 1.700 Sonnenstunden pro Jahr gehört die Region zu den sonnenreichsten in Deutschland. Eine gut dimensionierte Anlage mit Batteriespeicher kann den Eigenverbrauchsanteil auf 60 bis 80 Prozent heben, je nach Verbrauchsprofil und Anlagengröße.
Was bedeutet das für die Wirtschaftlichkeit im Rhein-Neckar-Raum?
Eine PV-Anlage in Heppenheim, Bensheim oder Weinheim rechnet sich auch ohne hohe Einspeisevergütung, wenn sie richtig geplant ist. Der Schlüssel liegt in der Kombination aus:
- Hohem Eigenverbrauch: Durch einen Stromspeicher den tagsüber erzeugten Strom in den Abend verschieben.
- Smartem Lastmanagement: Waschmaschine, Spülmaschine und andere Verbraucher in die Mittagszeit legen.
- Wärmepumpe oder Wallbox: Wer eine Wärmepumpe oder eine Wallbox betreibt, kann den Solarstrom direkt für Heizung oder Elektroauto nutzen und spart damit besonders viel.
Mit unserem Solar-Rechner kannst du unverbindlich prüfen, wie viel Ertrag eine Anlage auf deinem Dach in der Region realistisch bringen würde, und was sich davon wirtschaftlich ergibt.
Lohnt es sich, jetzt noch schnell eine Anlage zu bauen?
Das ist die Frage, die uns gerade am häufigsten gestellt wird. Die ehrliche Antwort: Wenn du ohnehin über eine PV-Anlage nachdenkst, spricht viel dafür, jetzt zu starten. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuelle Einspeisevergütung für 20 Jahre, unabhängig davon, was der Bundestag ab September beschließt.
Wichtig dabei: Planung, Installation, Anmeldung beim Netzbetreiber und Inbetriebnahme brauchen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Wer jetzt erst anfängt nachzufragen, hat wenig Puffer bis Jahresende. Das gilt auch für Hausbesitzer in Mannheim, Heidelberg oder Darmstadt, wo die Auftragsbücher der Installateure in diesem Jahr gut gefüllt sind.
| Situation | Einspeisevergütung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Anlage vor 2027 in Betrieb | Aktuelle Vergütung für 20 Jahre gesichert | Jetzt planen und umsetzen |
| Anlage ab 2027 (nach Reform) | Unklar, wahrscheinlich deutlich reduziert | Eigenverbrauch und Speicher in den Vordergrund |
| Bestehende Anlage | Vergütung bleibt unverändert | Kein Handlungsbedarf |
Was du jetzt tun kannst
Die steuerlichen Fragen rund um die EEG-Reform werden sich in den nächsten Monaten konkretisieren. Ein paar Dinge kannst du aber schon heute tun:
- 1Prüfe, ob deine Anlage noch unter die Einkommensteuerbefreiung fällt. Für die meisten Eigenheimbesitzer mit kleinen Anlagen ist das der Fall.
- 2Behalte die Gesetzgebung im Blick. Der Bundestag berät ab September 2026. Relevante Änderungen werden wir hier aufgreifen.
- 3Sprich mit deinem Steuerberater, wenn du planst, deinen Strom künftig selbst zu vermarkten oder Herkunftsnachweise zu nutzen.
- 4Lass deine Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen, wenn du dir die aktuelle Vergütung sichern möchtest. Die Zeit wird knapp.
Serious Solar berät Hausbesitzer in der Region Bergstraße, Odenwald und Rhein-Neckar kostenlos und unverbindlich zu Planung, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten. Schreib uns einfach über die Kontaktseite oder ruf direkt an. Wir klären gemeinsam, was für dein Dach und deine Situation am besten passt.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Einspeisevergütung, wenn die EEG-Reform 2027 kommt?
Nach dem aktuellen Kabinettsentwurf vom Juli 2026 soll die feste, 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 2027 wegfallen. Der Bundestag berät ab September 2026. Das ist noch kein beschlossenes Gesetz. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, erhält die aktuelle Vergütung für die vollen 20 Jahre.
Muss ich meine Solaranlage weiterhin in der Steuererklärung angeben?
Seit 2023 sind Einnahmen aus dem Betrieb kleiner PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern einkommensteuerbefreit. Du musst die Anlage in der Regel nicht mehr gesondert in der Steuererklärung angeben. Diese Regelung ist im Einkommensteuergesetz verankert und gilt unabhängig vom EEG.
Was ist ein Grünstrom-Zertifikat und brauche ich es als Hausbesitzer?
Ein Grünstrom-Zertifikat ist ein Herkunftsnachweis, der belegt, dass Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. Als Eigenheimbesitzer mit fester Einspeisevergütung kümmert sich bisher der Netzbetreiber darum. Wenn die feste Vergütung wegfällt und neue Vermarktungsmodelle entstehen, könnte das Thema relevanter werden, ist aber für kleine Anlagen unter 10 kWp oft mit mehr Aufwand verbunden als Ertrag.
Lohnt sich eine Solaranlage noch, wenn die Einspeisevergütung wegfällt?
Ja, weil sich die Wirtschaftlichkeit ohnehin schon in Richtung Eigenverbrauch verschoben hat. Wer seinen Solarstrom selbst nutzt, spart den aktuellen Strompreis aus dem Netz. Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil auf 60 bis 80 Prozent steigern. In der sonnenreichen Region Bergstraße und Rhein-Neckar rechnen sich Anlagen auch ohne hohe Einspeisevergütung.
Bis wann muss ich meine Solaranlage in Betrieb nehmen, um die aktuelle Einspeisevergütung zu erhalten?
Nach aktuellem Stand muss die Anlage noch 2026 in Betrieb genommen werden, um die aktuelle Einspeisevergütung für 20 Jahre zu erhalten. Planung, Installation, Netzanmeldung und Inbetriebnahme dauern mehrere Wochen bis Monate. Wer sich die Vergütung sichern will, sollte jetzt mit der Planung starten.
Was ändert sich umsatzsteuerlich für Solaranlagen-Besitzer durch die EEG-Reform?
Die Umsatzsteuer-Regelungen für Solaranlagen hängen vom EStG und dem UStG ab, nicht direkt vom EEG. Der Nullsteuersatz beim Kauf neuer Anlagen und die Kleinunternehmerregelung bleiben vorerst unverändert. Wer künftig in neue Vermarktungsmodelle einsteigt, sollte die umsatzsteuerliche Einordnung mit einem Steuerberater klären.
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